Neues im neuen Jahr

Zu der aktuell auch in der Presse geführten Diskussion über die Kommunalisierung der Bereiche Strom und Gas, von unserem Verein auch in einem offiziellen Antrag an die Stadt angeregt und Thema bei unserer Jahreshauptversammlung im November 2011, erhielten wir einen Brief der Stadt Bad Oeynhausen (SBO) mit folgender Mitteilung:

„Die weiteren Schritte hinsichtlich der Prüfung einer möglichen Kommunalisierung der Bereiche Strom und Gas werden von der SBO auf der Grundlage der erstellten Machbarkeitsstudie durchgeführt, da, sofern eine Kommunalisierung erfolgen sollte, diese über die Stadtwerke vorgenommen werden soll.

Zu Ihrer Anregung vom 18.01.2008 hat der Rat der Stadt Bad Oeynhausen in seiner Sitzung am 14.12.2011 folgenden Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Verein Gaspreis-Runter-Westfalen e.V. dahingehend zu unterrichten, dass inzwischen die Machbarkeitsstudie zur energiewirtschaftlichen Betätigung vorliegt und die Prüfung einer Kommunalisierung der Bereiche Strom und Gas nunmehr von den Stadtwerken Bad Oeynhausen AöR durchgeführt wird. Somit ist der Anregung des Vereins entsprochen.“

Die Klagen der beiden Vereinsmitglieder sind weiterhin „Ruhend“ gestellt, da der EuGH bisher keine Entscheidung getroffen hat.

Rückblick auf die Jahreshauptversammlung 2011

Auf der mit ca. 70 Teilnehmern sehr gut besuchten Versammlung am 28. November 2011 wurde vom zweiten Vorsitzenden zunächst der Jahresbericht abgegeben. Es wurden die verschiedenen Maßnahmen des örtlichen Versorgers gegen die Vereinsmitglieder erläutert.

Unterstützt vom Rechtsbeistand des Vereins wurden im Rahmen der folgenden allgemeinen Diskussion diverse Fragen der Vereinsmitglieder beantwortet und Tipps zum weiteren Vorgehen gegeben. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass die Klagen der beiden Vereinsmitglieder gegen den örtlichen Versorger momentan ruhend gestellt sind, da beim EuGH ähnliche Klagen zur Entscheidung anstehen.

Nach dem Kassenbericht und dem Bericht der Kassenprüfer wurde dem Vorstand Entlastung erteilt.

Der Vorstand hatte den Chef der Stadtwerke Bad Oeynhausen zu einem Vortrag eingeladen. Dieser informierte die Versammlungsteilnehmer über den Stand der Rekommunalisierung der Energieversorgung im Bereich der Stadt Bad Oeynhausen.

Eindeutige Aussage war, dass Stadt und Stadtwerke intensiv damit beschäftigt sind, die Voraussetzungen für den Einstieg nicht nur zu prüfen, sondern sie zu schaffen.  Dafür wird die Stadt im nächsten Jahr zunächst versuchen, das Konzessionsvergabeverfahren für die Netze für sich zu entscheiden. Danach folge dann natürlich die Frage der Finanzierung. Über den Erwerb der Netze soll dann der Einstieg in den Handel, den Vertrieb und, in fernerer Zukunft, ggf. auch die Erzeugung erfolgen.

Infobrief und Einladung zur Jahreshauptversammlung am 28. November 2011

Wie bereits mitgeteilt, hat das Landgericht Dortmund bisher leider noch keine Entscheidung über die Klagen zweier Vereinsmitglieder gegen die Westfalica GmbH getroffen. Das Gericht hat diese Verfahren inzwischen ausgesetzt, weil vor dem EuGH ähnliche Klagen anhängig sind. Dadurch ist nicht vorhersehbar, wann es in unseren Fällen zu einer Entscheidung kommt.

Aufgrund der Insolvenz des Gasanbieters Teldafax hatte der Vorstand in letzter Zeit viel Arbeit. Der häufige Kontakt mit den Vereinsmitgliedern hat bestätigt, dass viele Vereinsmitglieder inzwischen die Westfalica GmbH verlassen haben und zu anderen Anbietern gewechselt sind. Durch die Vielzahl der Anbieter, auch in unserem Bereich, hat sich wahrscheinlich auch die Sichtweise der Gerichte bei der Anwendung des § 315 BGB und der Prüfung der Billigkeit von Preiserhöhungen geändert. Dies hat unmittelbare Folgen auf die Art des Widerstandes gegen Gaspreiserhöhungen. Auch auf den Internetseiten anderer Gaspreisgegner wird dies Zurzeit diskutiert. Alle Aspekte der Problematik darzustellen, würde den Rahmen dieses Infobriefes sprengen.

Diese Diskussion sollten wir, mit Unterstützung von Rechtsanwalt Stefan Ott, bei unserer Jahreshauptversammlung am 28.11.2011 im „Begegnungszentrum Druckerei“, Bad Oeynhausen, führen.

Wir beabsichtigen zu dieser Versammlung den Chef der Stadtwerke einzuladen, um neues über die auch vom Verein unterstützte Rekommunalisierung der Gas- und Leitungsnetze und des Handels mit Gas und Strom durch die Stadtwerke zu hören.

Gäste sind bei der Jahreshauptversammlung herzlich willkommen.


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Zwischeninfo

Die beim Landgericht Dortmund anhängigen Verfahren zweier Vereinsmitglieder sind noch nicht entschieden. Rechtsanwalt Stefan Ott hat erst im Juli 2011 weitere Stellungnahmen abgegeben und rechnet damit, dass die Verfahren ausgesetzt werden, bis der EuGH über dort vorliegende ähnliche Klagen entschieden hat.

Der Vereinsvorstand wird Ende September einen Infobrief an alle Vereinsmitglieder versenden, der dann auch die Einladung zur Jahreshauptversammlung enthält.

Vertragskündigungen durch die Westfalica GmbH

Diverse Kunden der Westfalica GmbH, die den neuen Gaslieferungsvertrag bisher nicht unterschrieben haben, erhalten zurzeit Kündigungsschreiben für ihre alten Verträge. Nach unserer Meinung bestehen jetzt nur drei Möglichkeiten:

  1. Der neue Vertrag wird unterschrieben. Dies hat zur Folge, dass ein Widerspruch gem. § 315 BGB dann, jedenfalls bis zur nächsten Preiserhöhung, nicht mehr möglich ist. Nach unserer Meinung sind mit der Unterschrift unter dem neuen Vertrag die alten Widersprüche gem. § 315 BGB wahrscheinlich nicht hinfällig. Man begibt sich durch eine Unterschrift in dieser Frage aber auf rechtlich unsicheren Boden.
  2. Wechsel des Anbieters. Wir verweisen dazu auf die entsprechenden Vergleichsportale im Internet. Auf der Internetseite unseres Vereins ist in diesem Zusammenhang auch der Link zur Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG bekannt gemacht worden (www.egrr.de).
  3. Kein Wechsel und keine Unterschrift unter den neuen Vertrag hat die Einstufung in die Grundversorgung zur Folge.

Der Verein rät zur Möglichkeit 2, dem Anbieterwechsel.

Die Entscheidung liegt bei jedem Vereinsmitglied. Weitere Bewegung in den Gasmarkt kommt nur, wenn von jedem Kunden durch den Wechsel zu günstigeren Anbietern Druck aufgebaut wird.

Die Klagen unserer beiden Vorstandmitglieder gegen die Westfalica sind weiterhin noch nicht entschieden. Wir hoffen auf eine baldige Verhandlung bzw. Entscheidung beim Landgericht Dortmund. Die Jahreshauptversammlung soll erst danach stattfinden.

Hinweis auf Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG

An alle Mitglieder.

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung 2009 wurde die “Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG” vorgestellt.

Diese Genossenschaft bietet nunmehr Strom- und Gasverträge für ganz NRW an.Wir verweisen auf die Internetseite der EGRR unter der Adresse www.EGRR.de.

Kontakt zum Verein, E-Mail-Adresse wieder aktiviert

Der Verein ist nach technischen Schwierigkeiten wieder unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar:

info@gaspreis-runter-westfalen.de

Neue Webseite www.zahlt-zurueck.de

Wie in den vorherigen Beiträgen bereits erwähnt, können über die neu erstellte Webseite www.zahlt-zurueck.de Rückzahlungsansprüche gegenüber dem Versorger geltend gemacht werden (siehe unter “Seiten” eingestellter Link).

Brief des Vereinsvorstands an die Westfalica GmbH

Ein Brief mit folgendem Inhalt wurde am 3. Dezember 2010 an die Westfalica GmbH versendet:

An die

Westfalica GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Entscheidung des Amtsgerichts Stolzenau vom 4.11.2010 ist das erste Urteil in der Auseinandersetzung über die Rechtmäßigkeit Ihrer Preiserhöhungen seit 2005 gefallen.

Der Beklagte hatte den Jahresrechnungen 2005 bis 2008 nach § 315 BGB widersprochen, die Billigkeit der Preiserhöhungen angezweifelt und die Rechnungen um einen Betrag von ca. 3.000,00 € gekürzt. Die Zahlung des gekürzten Betrages wollten Sie mit Ihrer Klage durchsetzen. Das Amtsgericht hat Ihre Klage abgewiesen.

Das Gericht prüfte nicht die Billigkeit der Preiserhöhungen, sondern stellte fest, dass Sie kein Recht zur einseitigen Preiserhöhung hatten. Insbesondere konnten Sie sich nicht auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, da diese nach Ansicht des Gerichts unwirksam gewesen sind.

Der Verein Gaspreis runter Westfalen e.V. begrüßt das Urteil und fordert Sie hiermit auf,alle Ihre Kunden gleich zu behandeln und die Zahlungen aufgrund der unwirksamen Preiserhöhungen zu erstatten.

Wir verweisen dabei auf das Beispiel der Stadtwerke Münster, die ihren 30.000 Gaskunden pro Kilowattstunde 1,3 Cent zurückzahlen werden. Die Stadtwerke wollen mit diesem Schritt einer möglichen Klagewelle vorbeugen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie einen vergleichbaren Vorschlag unterbreiten und die Klagen gegen die Personen, die Widerspruch nach Paragraph 315 BGB eingelegt haben, zurück nehmen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Jagusch

1. Vorsitzender

Urteil Amtsgericht Stolzenau: Westfalica hatte kein Recht zur einseitigen Preiserhöhung

Der Vorstand des Vereins “Gaspreis-runter-Westfalen e.V” und sein Rechtsanwalt Stefan Ott haben am 3. Dezember 2010 im Rahmen einer Pressekonferenz in der “Druckerei”, Bad Oeynhausen, folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Stolzenau vom 4.11.2010 ist das erste Urteil in der Auseinandersetzung des Gasversorgers Westfalica GmbH mit seinen Kunden über die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen seit 2005 gefällt worden.

Der Verbraucher hatte den Jahresrechnungen 2005 bis 2008 nach § 315 BGB widersprochen, die Billigkeit der Preiserhöhungen angezweifelt und die Rechnungen um einen Betrag in Höhe von ca. 3.000,00 € gekürzt. Die Zahlung des gekürzten Betrages wollte die Westfalica GmbH mit ihrer Klage durchsetzen. Das Amtsgericht hat die Klage des Versorgers abgewiesen. Lies mehr …

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